Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wo genügen beim Parken eines Pkws auf unbeleuchteten Straßen Parkleuchten?
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Seitenstreifen von Autobahnen
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast die richtige Antwort gewählt. Parkleuchten genügen beim Parken eines Pkw auf unbeleuchteten Straßen nur innerhalb geschlossener Ortschaften. Dort reicht es aus, beim Parken Parkleuchten einzuschalten, weil die Verkehrsdichte höher ist und in der Regel Straßenbeleuchtung vorhanden sein kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Seitenstreifen von Autobahnen ist das Einschalten des Standlichts (nicht nur Parkleuchten) gesetzlich vorgeschrieben, damit das stehende Fahrzeug besser gesehen wird und Unfälle verhindert werden. Für die Führerscheinprüfung solltest du dir merken: Parkleuchten sind nur innerhalb von Ortschaften ausreichend.
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